die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Sommerfeld: (Ein sonderbares Legat) Von einem sonderbaren Legat, der General von Schirndingschen Stiftung, gelangt am 15. Juni, dem "Vitustage", hier wieder ein Teil der Zinsen zur Verteilung. Fünf alte, bedürftige Veteranen b.zw. Invaliden müssen früh um 8 Uhr in der Stadtpfarrkirche erscheinen und vor dem Altar sitzend unter Leitung des Küsters alle acht Strophen des Gesangbuchliedes: "Ich hab genug" singen. Sodann erhält jeder von ihnen 4 Mark ausgezahlt.

Von heute ab gelangt bekanntlich ein öffentlicher Wetterdienst zur Einführung, der durch Ausgabe von Wettervorhersagen und rasche Verbreitung von Witterungsnachrichten in erster Linie den Landwirten Gelegenheit geben soll, das jeweils bevorstehende Wett er bei ihren Arbeiten besser zu beachten als bisher. Die Wettervorhersagen sind für den Nachmittag und den nächsten Tag aufgestellt. Diese Vorhersagen, welche nach den klimatischen Unterschieden innerhalb eines Bezirkes für verschiedene Gebietsteile eine verschiedene Fass ung erhalten können, werden telegraphisch an alle Telegraphenanstalten des Bezirks weitergegeben und dort vor 12 Uhr mittags öffentlich ausgehängt. Sie sollen außerdem gegen mäßige Abonnementsgebühren durch Telefone oder Briefträger verbreitet werden. Wir werden diese Wettervorhersagen, die draußen am Postgebäude ausgehängt sind, regelmäßig veröffentlichen.
Besondere Strafverzeichnisse über körperliche Züchtigungen der Schulkinder müssen einer Ministerialverfügung zufolge fortan in den Schulen geführt werden und zwar für jede Klasse eins. Es ist dazu ein Formular mit acht Spalten vorgeschrieben, in die folgendes eingetragen werden muß: Laufende Nummer, Tag der Züchtigung, Name und Alter des Kindes, Begründung der Züchtigung, Angabe der vorher vergeblich angewandten Zuchtmittel, Name der züchtigenden Lehrperson, Bescheinigung des Schulaufsichtsbeamten (Rektors). Diese Neuerung wird von den Bezirksregierungen noch mit einer strengen Anweisung an die Lehrer begleitet, welche in der Hauptsache folgendermaßen lautet: „Wegen der großen Wichtigkeit, die dem Strafverzeichnis als Beweismittel bei etwaigen gerichtlichen Untersuchungen wegen Überschreitung des Züchtigungsrechts zukommt, machen wir den Lehrerpersonen in ihrem eigenen Interesse Vollständigkeit und Genauigkeit in den Angaben, namentlich auch bezüglich des Maßes der Züchtigung (Zahl der Schläge), zur strengsten Pflicht. Jede Unterlassung in dieser Hinsicht werden wir, sobald sie zu unserer Kenntnis gelangt, für die Folge mit empfindlichen Disziplinarstrafen ahnden.“
Zu schweren Ausschreitungen, bei denen ein Polizeibeamter erhebliche Verletzungen davontrug, kam es Sonnabend abend auf dem Lubstplatze. Der Polizeisergeant Blobel war zur Beaufsichtigung auf dem Lubstplatze, wo eine Seiltänzergesellschaft Vorstellungen gibt, kommandiert. Als sich unter einigen Burschen eine Prügelei entspann, und er zur Hilfe gerufen wurde, begab er sich zu den Streitenden und wollte den Namen des Hauptkrakehlers feststellen; dessen Anhang, eine Rotte von 6 bis 8 Burschen, fiel nun über den Beamten her und schlug auf ihn ein. Der Übermacht gegenüber unterlag B., der sich tapfer zur Wehr setzte. Als er mit einer Kaffeeflasche einen Hieb vor die Stirne erhielt, stürzte er zu Boden. Von seinem Säbel konnte er nun nicht mehr recht Gebrauch machen und wurde mit Schlägen und Fußtritten bearbeitet. Den Säbel vermochte die Rotte ihm nicht zu entreißen, einem von ihnen konnte er damit eine Verletzung am Bein beibringen. Obwohl hunderte von Menschen anwesend waren, wagt Niemand, dem überwältigten Beamten zu Hilfe zu kommen. Als die wütenden Burschen von ihm abließen, schaffte man B. nach dem Restaurant zur Mark Brandenburg und ein Arzt wurde gerufen, der den Verletzten untersuchte und in einer Droschke in seine Wohnung schaffen ließ. Der Beamte wird voraussichtlich längere Zeit dienstuntauglich sein; seine Verletzungen schienen anfänglich nicht so schwer zu sein, heute klagte er aber über heftige Schmerzen in der Brust, im Kopf und im rechten Arm, aus dem ihm die rabiaten Burschen den Säbel mit Gewalt hatten reißen wollen. Herr Polizeiinspektor Lück, der zur Hilfe herbeigerufen wurde, begab sich eiligst nach dem Schauplatz der Tat und ermittelte einen der Burschen, den er festnahm. Ein zweiter von ihnen näherte sich in drohender Weise von hinten, um, wie er später selbst zugestand, den Polizeiinspektor niederzuschlagen. Als einziger aus der ganzen Menschenmasse sprang jetzt ein Fleischermeister mutig dem Beamten zu Hilfe, hielt den Verhafteten fest und ermöglichte so dem Polizeiinspektor, auch den anderen Burschen zu verhaften. Mit Hilfe inzwischen erschienener Beamten und Nachtwächter wurden die Verhafteten abgeführt Noch ein Dritter ist als beteiligt ebenfalls verhaftet worden. Weitere Ermittlungen über die Beteiligung noch anderer Personen an den Ausschreitungen sind im Gange. Die Verhafteten sind der Arbeiter Ludwig Klein, der Arbeiter Max Schumann und der Arbeiter Fritz Hockwin, sie wurden heute dem Gericht zugeführt.

Gegen Geldsammlungen unter Schulkindern. Geldsammlungen unter Schulkindern dürfen seit Jahrzehnten nicht ohne Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde veranstaltet werden. Die Genehmigung soll nur in seltenen Fällen erteilt werden. Im Kriege sind die Sammlungen häufiger zugelassen worden. Der Volksbildungsminister hat jetzt sein Bereich angewiesen, bei derartigen Anträgen wieder die größte Zurückhaltung zu üben.