die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Ein Berliner Original ist wieder dahingegangen: die "Harfenjule", die von Haus zu Haus zog. Ein Radfahrer fuhr die Siebzigjährige um, die an den Folgen des Unfalls bald darauf verstarb.
Beseitigung eines alten Zopfes. Eine wichtige Polizeiverordnung des Oberpräsidenten für die Provinz Brandenburg wird soeben veröffentlicht. Sie dürfte namentlich unsere Geschäftsleute interessieren, da sie eine wichtige Änderung bezüglich des Verhängens der Schaufenster und der Schaukästen bringt. Die bisherigen Bestimmungen hierüber werden aufgehoben und anstelle der alten Vorschriften treten folgende: „ Das offene Aushängen und Aufstellen von Waren in und vor den Ladentüren ist an Sonn- und Feiertagen nur während der zulässigen Verkaufszeiten gestattet. Außerhalb dieser Zeiten müssen die Ladentüren geschlossen sein. Schaufenster und Schaukästen sind während der Stunden des Hauptgottesdienstes zu verhängen.“ Es brauchen also jetzt die Schaufenster etc. nur während der Stunden des Hauptgottesdienstes verhängt zu werden, können also während der übrigen Zeit unverhängt bleiben. Die neue Polizeiverordnung dürfte einem langgehegten Wunsche der Kaufleute und Ladeninhaber entsprechen und von diesen mit großer Genugtuung begrüßt werden, sind sie jetzt doch sicher vor gefährlichen Denunzianten…
Bootshauseinweihung: Der Gubener Ruderklub von 1895 beging am Sonnabend und Sonntag die Feier der Einweihung seines neuerbauten Bootshauses. Die Feier wurde am Sonnabend abend im Schützenhause mit einer Festtafel und anschließendem Ball eingeleitet. Eine große Beteiligung, wie sie der Klub noch niemals zu verzeichnen gehabt hat, zeugte von dem großen Interesse, das dem Klub aus allen Kreisen der Einwohnerschaft entgegengebracht wird. [Es folgt ein Text mit Grußworten]
Die Pfingstfeiertage haben glücklicherweise keine Enttäuschung gebracht. War es auch nicht übermäßig warm, so war der Aufenthalt in den Gartenlokalen doch zu ertragen. Vor allem war das Wetter zum „fröhlichen Wandern“ wie geschaffen. Tausende nutzten die Tage denn auch aus, um den Frühling in Gottes freier Natur zu genießen. Der Eisenbahnverkehr war am Sonnabend ein sehr bedeutender. Züge zu den Hauptverkehrszeiten führten Vorzüge, so daß sich der Verkehr, trotz des großen Andranges, ohne oder nur mit unwesentlichen Verspätungen abwickelte. Zahlreiche fremde und einheimische Spaziergänger ergingen sich in unseren Bergen und hielten bei den Bergwirten angenehme Rast. In den Lokalen der inneren Stadt herrschte ebenfalls zur Befriedigung der Besitzer ein lebhafter Verkehr. So dürften die Feiertage die auf sie gesetzten Hoffnungen in jeder Weise erfüllt haben.
Tanzunsitte Bereits anfangs vorigen Jahres machte sich in den hiesigen Lokalen die Unsitte breit, beim Tanzen zu wackeln, zu schieben und zu tunken. Dieser Umstand veranlaßte die Polizei, in sämtlichen Tanzsälen eine Anordnung auszuhängen, nach der der sog. Apachentanz, sowie das Schieben und Tunken verboten und jede Zuwiderhandlung auf Grund des § 183 des R.-Str.-G. wegen Erregung öffentlichen Aergernisses gerichtlich bestraft wird. Eine zeitlang haben die Wirte acht gegeben und dieses unsittliche Tanzen nicht gestattet. In letzter Zeit sind aber wieder vielfach Klagen laut geworden, daß fast in sämtlichen, namentlich aber in größeren Sälen, die verbotenen Tänze getanzt werden. Eine scharfe Kontrolle der Säle hat gestern zahlreiche Personen abgefaßt, die mit ihrem Tanzen Anstoß erregten; gegen sie ist nach § 183 Bestrafung beantragt worden. Bei dieser Gelegenheit haben die aufsichtführenden Organe auch Personen – vorwiegend Mädchen – unter 16 Jahren in Tanzsälen wahrgenommen. Eltern und Wirte sind zur Anzeige gebracht worden.

Die drei Eisheiligen, Mamertus, Pankratius und Servatius, die im Rufe stehen, den wohlbekannten großen Kälterückfall des Mai zu bringen, haben uns diesmal ziemlich rauhes und unfreundliches Wetter beschert. Ein eigentlicher Kälterückfall mit all seinen nachhaltigen Begleitumständen für Garten- und Feldfrüchte sowie für den Fruchtansatz an den Obstbäumen scheint glücklicherweise ja nicht einzutreten, indessen dürften doch die kalten Winde nicht nach Nordwesten drehen, denn dann dürfte die Maikühle sich noch verschärfen und für freigelegene Orte auch schwache Nachtfröste bringen. Heute vormittag ging ein kurzer Hagelschlag nieder, nach dem es sich wohl wieder aufklärte, der aber doch merkliche Abkühlung brachte, welche die später durchkommenden Sonnenstrahlen nicht zu beseitigen vermochten.

Groß-Breesen, 13.Mai. (Feuer.)
Gestern nachmittag gegen 6 Uhr kam hier auf einem Bauerngehöft Feuer aus, das schnell um sich griff. Gegen 1/2 7 Uhr wurde die Gubener Berufsfeuerwehr zwecks Hilfeleistung alarmiert. Bereits nach 15 Minuten war die Feuerwehr auf der Brandstelle. Da der Brand inzwischen große Ausdehnung genommen hatte und auch empfindlicher Wassermangel herrschte, war es ihr aber nur möglich, mit 2 Schlauchleitungen die weitere Ausdehnung des Feuers zu verhüten. Das Gehöft brannte bis auf das Wohnhaus nieder. Die Feuerwehr Reichenbach war ebenfalls zur Hilfeleistung erschienen. Entstanden war das Feuer durch Fahrlässigkeit.
Besitzerwechsel.
Berglokal „Schönhöhe“ ist in den Besitz des Gastwirts Herrn Paul Krüger übergegangen. Nachdem Engelmanns Berg eingegangen ist, werden die Spaziergänger es begrüßen, dass mit der neuen Bewirtschaftung dieses beliebten Lokals ein Ausgleich geschaffen wird.