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Erst die Fremde lehrt uns, was wir an der Heimat besitzen.

„Theodor Fontane“

Der Gubener Heimatbund e.V. setzt sich zum Ziel

  • die Förderung ...

    der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten

  • die Förderung ...

    der Heimatkunde des Heimatgebietes Guben und Umgebung (darunter ist Guben Stadt und Landkreis auch vor 1945 zu verstehen), sowie der Niederlausitz.

Aktuelles

Ausflug am 21.06.2026

3. Juni 2026
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https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png 0 0 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2026-06-03 19:05:352026-06-03 19:05:35Ausflug am 21.06.2026

Mitgliederversammlung am 20.06.2026

3. Juni 2026
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https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png 0 0 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2026-06-03 18:55:292026-06-03 19:04:38Mitgliederversammlung am 20.06.2026

Mitgliedertreff am 4.5.2026

3. Juni 2026
Weiterlesen
https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png 0 0 wheik https://gubener-heimatbund.de/wp-content/uploads/2024/01/header_logo.png wheik2026-06-03 18:50:472026-06-03 19:06:04Mitgliedertreff am 4.5.2026
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Meilensteine der Geschichte

  • GUBEN VOR 1000

    Viele Ereignisse, die uns aus dieser Zeit überliefert sind, sollte man eher als Sagen oder sagenhafte Geschichten betrachten.

    Guben vor 1000

  • 1068

    Kaiser Heinrich der III. nimmt den Slawen die Stadt Guben ab und übergibt sie dem Herzog Wladislaus. (DT)

    Guben 11. Jahrhundert

  • 1140

    Unter Albrecht dem Bären wird Guben erneuert. Weitere deutsche Einwanderer lassen sich nieder. (DT)

    Guben 12. Jahrhundert

  • 1235

    Heinrich der Erlauchte, meißnischer und östlicher Markgraf, erteilt Guben das Stadtrecht (DT)

    Guben 13. Jahrhundert

  • 1312

    Das Gubener Stadtwappen mit seinen drei Tortürmen erscheint erstmalig auf einer Urkunde. (PN)

    Guben 14. Jahrhundert

  • 1412

    Klosterkirche bekommt Räderuhr. (DT)

    Guben 15. Jahrhundert

  • 1542

    Befestigung des Klostertores (PN)

    Guben 16. Jahrhundert

  • 1620

    Die Pest wütet in Guben. (DT)

    Guben 17. Jahrhundert

  • 1745

    Preußische Truppen besetzen Guben. (PN)

    Guben 18. Jahrhundert

  • 1862

    Einweihung der neuen Klosterkirche am 29.10. (PN)

    Guben 19. Jahrhundert

  • 1961

    Umbenennung der Stadt in Wilhelm-Pieck-Stadt Guben am 03.01.

    Guben 20. Jahrhundert

ZurückWeiter

Gubener Zeitung

Guben vor 100 Jahren

Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.

Heute vor 123 Jahren (7. August 1903)

Sagan: Ein Hirsch von 3 Zentner Gewicht, Vierzehnender, wurde am Sonntagabend von Fleischermeister Ebert in Sagan auf der Gemeindejagd Dober erlegt.

Heute vor 122 Jahren (7. August 1904)

Beim hiesigen Fernsprechvermittlungsamte sind in den letzten Tagen von der Firma Mix und Genest in Berlin für den Ortsverkehr neue Vielfachumschalter aufgestellt worden, bei denen die Beendigung eines Gespräches in selbständiger Weise auf dem Vermittlungsamte angezeigt wird, sobald der Teilnehmer, welcher das Vermittlungsamt angerufen hat, den Fernhörer an den beweglichen Haken des Fernsprechapparates hängt, bzw. auf die Gabel des Tischgehäuses legt. Das sog. Abläuten durch dreimaliges kurzes Kurbeldrehen ist nicht mehr erforderlich und unterbleibt deshalb besser. Um vorzeitige Trennung der Verbindung auf dem Vermittlungsamte zu vermeiden, ist zu beachten, daß der Fernhörer nicht an den beweglichen Haken gehängt bzw. auf die Gabel des Tischapparats gelegt werden darf, solange das Ge-spräch noch nicht beendet ist.

Heute vor 117 Jahren (7. August 1909)

Eine interessante Entscheidung über die Straßenreinigungspflicht fällte gestern die hiesige Strafkammer. Der Winzer B. auf dem Osterberge hatte wegen Übertretung der Polizeiverordnung über die Straßenreinigung einen Strafbefehl über 3 M. erhalten, war aber auf seinen Einspruch hiergegen vom Schöffengericht freigesprochen worden. Die Anklagebehörde hatte Berufung eingelegt und der Staatsanwalt führte aus, daß die von der Verteidigung zu Gunsten des Angeklagten geltend gemachte Meinung, es bestehe für die Straßenreinigung keine Observanz [örtl. begrenztes Gewohnheitsrecht], solche habe sich auch nicht bilden können, angefochten werden müsse; zur Bildung einer Observanz gehörten auch nicht 30 Jahre, eine solche könne sich neben der Polizeiverordnung auch in viel kürzerer Frist bilden. B. hatte behauptet, er sei zur Straßenreinigung nicht verpflichtet, dies habe die Stadt zu besorgen, die dazu verpflichtet sei. Nun wird aber die Straßenreinigung seitens der Stadt nur auf Antrag der Besitzer und gegen Bezahlung ausgeführt. Durch Zeugen wurde festgestellt, daß seit mehr als 30 Jahren ohne jedweden Widerspruch in ganz Guben seitens der Hauseigentümer die Straßenreinigung erfolgt ist. Der Staatsanwalt betonte,  schon die Polizeiverordnung von 1851  beruhte auf einem Gewohnheitsrecht, es habe sich ein solches gebildet;  er beantrage unter Aufhebung des Vorerkenntnisses die Wiederherstellung des Strafbefehls. Der Verteidiger, R.-A. Unger,  beantragte Verwerfung der Berufung, für den Osterberg bestehe bezüglich der Straßenreinigung eine Observanz nicht, sie habe sich überhaupt für die Stadt nicht bilden können, zumal da ein Teil der Straßenreinigung durch die Stadt besorgt werde. Der Staatsanwalt widersprach dieser Auffassung. Der Gerichtshof hielt es für erwiesen, daß sich bereits bei Erlaß der Polizeiverordnung über die Straßenreinigung von 1851 eine Observanz gebildet hatte; es könne auch nicht angenommen werden, daß der Angeklagte in gutem Glauben gehandelt habe. Das freisprechende Urteil des Schöffengerichts wurde daher aufgehoben und der Angeklagte zu 3 M. Geldstrafe und den sehr erheblichen Kosten des Verfahrens verurteilt.

Heute vor 116 Jahren (7. August 1910)

Heute vor 107 Jahren (7. August 1919)

Zur Ausreise in das von den Polen besetzte Gebiet ist die Genehmigung des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthaltsort des Antragstellers zuständigen Generalkommandos notwendig. Die polnische Einreiseerlaubnis muß sich jeder selbst durch Vermittlung des polnischen Konsulats Berlin, Potsdamerstraße 62, beschaffen. Die Bestimmung, daß Wehrpflichtigen die Ausreise nicht gestattet ist, ist aufgehoben worden.

(Ein schwerer Schicksalsschlag)

traf die Eheleute Gustav Nitsche hier. Nach einer aus Landsberg eingetroffenen Mitteilung ist dort beim Baden in der Militär-Schwimmanstalt ihr einziger Sohn, der im Reichswehr-Art.-Regt. Nr.27 dienende Kanonier  Fritz Nitsche ertrunken. Da der Verunglückte ein guter Schwimmer war, kann das plötzliche Ertrinken nur auf Herzschlag zurückgeführt werden.   

Heute vor 103 Jahren (7. August 1923)

Das Befahren der Bürgersteige und Promenadenwege mit Handwagen, Fahrrädern, ja sogar Motorrädern u. dergl. hat in letzter Zeit derart überhand genommen, daß die Polizeibeamten angewiesen worden sind, in jedem Falle energisch einzuschreiten und die Betreffenden zur Anzeige zu bringen. Wir machen auf die heutige Warnung der Polizeiverwaltung im Anzeigenteil aufmerksam.

Neueste Beiträge

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  • Mitgliedertreff am 4.5.2026
  • Neujahrsfest des Gubener Heimatbundes e.V.
  • Mitgliedertreff am 02.02.2026

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