die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Zu dem Tode der "Harfenjule", des bekannten Berliner Originals wird noch berichtet: Die alte Frau mit ihrer großen Harfe, die alltäglich auf den Höfen mit einer brüchig gewordenen Stimme einfache Lieder sang, kennt wohl jedermann; sie hat ca. 30 Jahre lang auf diese Weise ihr Leben gefristet. Ging es ihr in den ersten Jahren, als der Reiz der Neuheit noch vorhanden war, und als die Gaben reichlich flossen, ziemlich gut, so kehrte später doch oft die Not bei ihr ein. Vor zwei Jahren noch unternahm es eine Künstlerin, zum Besten der Harfenjule ein Konzert im Königshof in der Bülowstraße zu veranstalten, das einen reichlichen Ertrag brachte.
Dort war es auch, wo die Harfenjule zuletzt öffentlich auftrat und ein paar Lieder zum Besten gab. Die Harfenjule hieß eigentlich Anna Thormann und war früher eine wirkliche Künstlerin auf der Harfe. Der Tod der Frau ist auf einen Unglücksfall zurückzuführen. Sie wurde, wie bereits erwähnt, am Montag am Winterfeldtplatz von einem Radfahrer angefahren und ziemlich erheblich verletzt. Kurz nach ihrer Einlieferung in ein Krankenhaus starb sie bereits. In ihrem Nachlaß befindet sich nur ein wertvollest Stück; ihre Harfe.

Steinadler erlegt. Am 11. Mai morgens erlegte der Gutsförster Gutmann auf herrschaftlich Gr. Breesener Revier einen prächtigen Steinadler (Aquila fulva), und zwar ein männliches Tier im schönsten Frühjahrskleid. Der starke, über 2 Meter spannende Vogel hatte einen Hasen geschlagen und wurde nach dem Abstreichen mit sicherem Kugelschuß aus ziemlicher Höhe herabgeholt.
Das Unglück, einen Ballon Schwefelsäure auf der Straße zu zerschlagen, hatte der Kutscher einer hiesigen Drogerie. Den Schaden vergrößerte er dadurch, dass er die Säure schleunigst in einen Straßengully beförderte. Dadurch wurde nicht nur der Senkeimer vollständig zerfressen, auch die Glasur im Innern des Gully wurde zerstört. Die recht beträchtlichen Kosten für die Wiederherstellung des Gully und des Eimers hat der Kutscher oder im Unvermögensfalle sein Dienstherr zu tragen. – Zur Warnung für ähnliche Fälle sei auf § 3 Abs. 2 der Polizeiverordnung über die Kanalisation verwiesen, wonach Gegenstände, die geeignet sind, einen Gully zu beschädigen, nicht hineingetan werden dürfen.

Wohnungszählung. In der nächsten Zeit findet auf Grund einer Bundesratsverordnung eine Wohnungszählung statt. Die Wohnungszählung muß von den Hauseigentürmern besorgt werden. Falls es möglich ist, werden die Wohnungszählbogen bei der nächsten Lebensmittelkartenausgabe ausgegeben werden. Die Rücklieferung hat alsdann innerhalb 3 Tagen an das Statistische Amt zu erfolgen. Die Wohnungszählung ist für unsere Uebergangswirtschaft von ganz besonderer Wichtigkeit. Alles Nähere wird in der ausführlichen Bekanntmachung über die Wohnungszählung in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden.
(würdelos.)
Von einem Augenzeugen wird dem „Cross. Tgbl.“ Folgendes berichtet: Als ich am Sonntag mittag von einem Spaziergange zur Stadt zurückkehrte, begegnete mir in der Kasernenstraße eine auf der Straße hin und der pendelnde Kette von fünf Personen. Zwischen drei amerikanischen Soldaten waren zwei deutsche Mädchen eingeärmelt, letztere offenbar angetrunken, denn Sie äußerten selbst: Ich sehe alles zehnfach, ich bin betrunken. Wer das widerliche, sich so offenkundig darbietende Schauspiel mit ansah, wendete sich empört ab. Diese Würdelosigkeit ist in einer Zeit, wo das Land trauern soll ob der unerhörten Schmach, die uns mit den Friedensbedingungen angetan wird, nicht scharf genug zu verurteilen.

