die Förderung ...
der Heimatpflege zwischen den Heimatgebiet ansässigen und den außerhalb des Heimatgebietes lebenden Landsleuten
„Theodor Fontane“
Guben vor 100 Jahren
Die Gubener Zeitung, von 1871 bis 1944 kann auf Rollfilm in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek Guben eingesehen werden.
Im Online-Archiv der Gubener Zeitung haben wir für Sie einige Beiträge von 1901 bis 1921 zusammengestellt.
Beilage zur Gubener Zeitung Nr. 185 – aus dem Handwerkerleben der Lausitz in früherer Zeit

Bei dem heutigen Viehmarkt waren 776 Pferde und 1032 Rinder aufgetrieben und dafür 361,60 M Standgeld vereinnahmt… Der Auftrieb ist ein verhältnismäßig schwacher gewesen, obwohl der August-Viehmarkt mit zu den Hauptmärkten zählt.
Krankenhilfe bei zu starker Inanspruchnahme der Kasse. Nach § 188 der Reichsversicherungsordnung kann die Kassensatzung eine Bestimmung enthalten, wonach für Versicherte, welchen im Hinblick auf die Reichsversicherungsordnung oder von einer anderen Krankenkasse innerhalb 12 Monaten bereits 26 Wochen hintereinander oder insgesamt Krankengeld oder die Ersatzleistungen dafür gewährt worden sind, in einem neuen in den nächsten 12 Monaten eintretenden Versicherungsfalle die Beschränkung der Krankenhilfe auf die Regelleistungen und auf die Gesamtdauer von 13 Wochen erfolgt. Als in Gemäßheit dieser Bestimmung vom Oberversicherungsamt der Ortskrankenkasse zu Guben in der Angelegenheit der Schauspielerin S.D.D. die Verpflichtung auferlegt worden war, Krankenhilfe zu gewähren, legte die Kasse gegen dieses Urteil Revision beim Reichsversicherungsamt ein, welches indessen auf Zurückweisung des Rechtsmittels erkannte und geltend machte, der § 188 a.a.O. wolle eine zu starke Belastung der Kasse verhindern, welche durch ihre Inanspruchnahme durch nicht nur vorübergehend erkrankte Personen hervorgerufen werden könne. Die Vorentscheidung sei von einem Rechtsirrtum nicht beherrscht. Zutreffend gehe das Oberversicherungsamt davon aus, dass die nächsten 12 Monate im Hinblick auf die Reichsversicherungsordnung mit dem Ablaufe der dem neuen Unterstützungsfalle vorangegangen Krankenunterstützung beginnen. Die im vorliegenden Falle vertretene Auffassung stehe nicht mit der Entstehung, dem Wortlaut und dem Willen des Gesetzgebers im Widerspruch.
Beschlagnahme sämtlicher Säcke. Durch eine Bekanntmachung der Reichssackstelle werden sämtliche Säcke, die mit Ware gefüllt von dem Verbraucher erworben worden sind oder werden, nach ihrer Entleerung für die Reichssackstelle in Anspruch genommen. Die Eigentümer müssen die Säcke den von den zuständigen Sammelstellen beauftragten Personen vorlegen und gegen Zahlung des Uebernahmepreises ausliefern.
Das Schützenhaus-Grundstück ist, wie der „Kreis-Anz.“ Berichtet, an den Landwirt Bork aus Wallwitz für den Preis von 80 000 M verkauft worden.
Das Promenadenkonzert des Städtischen Orchesters findet am Sonntag von 11 bis 12 Uhr auf dem Wilhelmsplatz mit folgender Spielfolge statt: Armeemarsch Nr. 240 von Pieske; Ouvertüre zu „Die schöne Balathee“ von Suppé; Priestermarsch und Arie aus „Die Zauberflöte“ von Mozart; Estudientina, span. Walzer von Waldteufel; Der Rote Hochzeitszug von Jessel; Am Lagerfeuer. Potpourri von Urbach.
Beschlagnahmtes Ziegenfell.
Bei einer wegen Hühnerdiebstahls festgenommen Person wurde ein Ziegenfellbeschlagnahmt, das jedenfalls aus einem vor etwa 2 – 3 Monaten verübten Diebstahl herrührt; es ist weiß und schwarz gezeichnet, von einer alten Ziege mit Hörnern, die schwarz sind und von denen das eine Horn von einem Bruch kürzer ist als das andere. Die Eigentümer kann sich auf der Polizeiwache melden.

Überfall auf eine Frau.
Am Sonntag Vormittag wurde eine junge Frau auf dem Wege von Guben nach Schenkendöbern im Walde bei Kilometerstein 34 von einem Unhold überfallen, der an ihr ein Sittlichkeitsverbrechen zu verüben versuchte. Der Unhold muss infolge des Ringens Kratzwunden am Halse und Bisswunden an der Hand davongetragen haben. Der Täter, der in der Richtung nach Guben verschwunden ist und stark nach Alkohol gerochen hat, wird wie folgt beschrieben: Größe 1,66 Meter, 26 bis 28 Jahre alt, schwächlich, schmales und hageres Gesicht, lange Nase, kleiner Schnurrbart. Er trug einen hellgrünen Anzug und schwarzen Schlapphut. Etwaige Mitteilungen, die zur Ermittlung des Täters führen können, erbittet die Kriminalpolizei.